Förderung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

Förderung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

In vielen Fällen gibt es Hoffnung auf Besserung durch Rehabilitation und mancher Verschlechterung lässt sich durch Prävention begegnen. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und die Lebensqualität zu steigern. Um dies zu gewährleisten, besteht für die Pflegekasse gegenüber den Versicherten eine Informationspflicht hinsichtlich empfohlener Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim oder zu Hause lebt.

Bereits bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit wird ermittelt, ob eine Beratung zu krankheitsvorbeugenden Leistungen notwendig und sinnvoll ist. Im Rahmen der Begutachtung werden dem zuständigen Rehabilitationsträger (meist die Rentenversicherung) und der versicherten Person Empfehlungen zur Prävention und zur Rehabilitation übermittelt. Mit der Information an den Rehabilitationsträger wird ein Antragsverfahren auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ausgelöst, sofern der oder die Versicherte damit einverstanden ist.

Für pflegende Angehörige, die nicht an regelmäßigen Angeboten zur Prävention und Vorsorge teilnehmen können, sieht das Präventionsgesetz die Möglichkeit vor, diese auch in kompakter Form in Kurorten wahrzunehmen. Der tägliche Zuschuss der Krankenkasse für die Unterkunft und Verpflegung am Kurort wurde zu diesem Zweck erhöht.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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